Teilnahmebedingungen der eco media days 2026
Stand: 23. August 2026
Dieser Text duzt alle, die er anspricht – auch Erziehungsberechtigte. Die Abschnitte, die sich an Erziehungsberechtigte richten, stehen in eigens gekennzeichneten Kästen.
§ 1 Veranstalterin und Veranstaltung
(1) Veranstalterin ist die Junge Presse e.V., Frankenstraße 185, 45134 Essen, Telefon 0201 2480 358, eingetragen beim Amtsgericht Essen unter VR 4799, vertreten durch den Vorstand Florian Sandmann, Leonie Urbanczyk und Johannes Alexander Klug (nachfolgend „Junge Presse“ oder „Veranstalterin“).
(2) Die Veranstaltung sind die eco media days 2026 vom 22. bis 25. Oktober 2026 in Köln. Sie dauert vier Tage, findet mit Übernachtung statt und besteht aus Workshops, Exkursionen, Planspielen, gemeinsamen Programmteilen und redaktioneller Arbeit an eigenen Beiträgen.
(3) Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich und abschließend für die eco media days 2026. Sie ersetzen die allgemeinen „Teilnahmebedingungen für Seminare und Veranstaltungen der Jungen Presse“ für diese Veranstaltung vollständig. Wo beide voneinander abweichen, gelten diese Bedingungen.
(4) Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dir – bei Minderjährigen: der erziehungsberechtigten Person – und der Veranstalterin.
(5) Änderungen an diesen Bedingungen teilen wir dir in Textform mit. Änderungen, die deine berechtigten Interessen beeinträchtigen würden, gelten nur, wenn du ihnen zustimmst.
§ 2 Bewerbung und Auswahl
(1) Die Teilnahme setzt eine Bewerbung über das Online-Formular voraus.
(2) Über die Aufnahme entscheidet die Veranstalterin. Nicht der Zeitpunkt deiner Bewerbung ist maßgeblich, sondern diese Entscheidung. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Entscheidung ist endgültig; der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.
(3) Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars gibst du ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt erst mit unserer Zusage in Textform zustande – nicht schon mit der Eingangsbestätigung deiner Bewerbung.
(4) Deine Bewerbung wird erst bearbeitet, wenn du deine E-Mail-Adresse über den zugesandten Bestätigungslink bestätigt hast. Bei Minderjährigen kommt die Zustimmung der erziehungsberechtigten Person hinzu (§ 3).
(5) Die eco media days richten sich an Menschen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung zwischen 16 und 27 Jahre alt sind. Wer älter ist, kann sich trotzdem bewerben; solche Bewerbungen berücksichtigen wir nachrangig und nur, wenn Plätze frei bleiben. Ein Mindestalter von 16 Jahren ist Voraussetzung.
§ 3 Minderjährige Teilnehmende
(1) Wer zum Veranstaltungszeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt ist, kann teilnehmen, wenn eine erziehungsberechtigte Person zustimmt.
Für Erziehungsberechtigte
(2) Bei minderjährigen Teilnehmenden bist du Vertragspartnerin oder Vertragspartner der Veranstalterin, nicht dein Kind. Du erklärst die Zustimmung zur Teilnahme, du erkennst diese Teilnahmebedingungen an, und du schuldest eine etwaige Ausfallgebühr nach § 8.
(3) Die Zustimmung erteilst du über den Bestätigungslink, den wir an die im Bewerbungsformular angegebene Adresse senden. Ergänzend schickst du uns das Formular „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten“ ausgefüllt und unterschrieben zurück.
(4) Unterschreibst nur du allein, bestätigst du damit, dass du entweder allein sorgeberechtigt bist oder mit Einwilligung und in Vertretung der zweiten sorgeberechtigten Person handelst.
(5) Liegt die Zustimmung nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Bewerbung vor, können wir die Bewerbung nicht weiter berücksichtigen.
§ 4 Leistungen der Veranstalterin
(1) Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir erheben keinen Teilnahmebeitrag. Spenden sind möglich und willkommen – sie sind freiwillig, keine Voraussetzung für die Teilnahme und haben keinen Einfluss auf die Auswahl.
(2) Unterkunft und Verpflegung für die Dauer der Veranstaltung übernehmen wir vollständig und rechnen sie direkt mit dem Haus ab. Du zahlst vor Ort nichts.
(3) Für die Anreise gilt:
a) Deine Fahrt nach Köln und zurück buchen wir. Du sollst nicht selbst buchen – wir melden uns rechtzeitig bei dir und buchen die Verbindung ab dem Bahnhof, den du im Formular angegeben hast. Die Fahrkarten bekommst du von uns.
b) Wer ohne unsere vorherige Freigabe selbst ein Ticket bucht, bekommt es nicht erstattet.
c) Fahrten im Nahverkehr buchst du selbst und reichst sie anschließend bei uns zur Erstattung ein. Das Formular dafür schicken wir dir zu. Deine Belege müssen spätestens vierzehn Tage nach dem Ende der Veranstaltung bei uns eingegangen sein; später eingereichte Belege können wir nicht erstatten.
d) Die Fahrt mit dem eigenen Auto ist nur nach vorheriger Freigabe durch uns erstattungsfähig. Erstattet wird höchstens der Betrag, den die vergleichbare Verbindung im öffentlichen Verkehr gekostet hätte; die Berechnung orientiert sich am Bundesreisekostengesetz.
e) Wenn dich an der Anreise irgendetwas vor ein Problem stellt, melde dich bei uns, bevor du selbst etwas unternimmst. Niemand soll wegen der Anreisekosten fernbleiben.
f) Wer ohne Absage nicht erscheint, hat keinen Anspruch auf Erstattung (§ 8).
(4) Zur Leistung gehören außerdem das gesamte Programm, die Materialien für Workshops und Exkursionen sowie die redaktionelle Betreuung der Beiträge, die dabei entstehen.
(5) Auf Wunsch stellen wir nach vollständiger Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung für Schule, Hochschule oder Arbeitgebende aus.
§ 5 Keine Aufsicht
(1) Bei den eco media days wird keine Aufsicht geleistet. Das gilt ausdrücklich auch für minderjährige Teilnehmende im Alter von 16 und 17 Jahren.
Für Erziehungsberechtigte
(2) Mit deiner Zustimmung zur Teilnahme erklärst du, dass du die Aufsichtspflicht nach § 832 BGB nicht auf die Veranstalterin überträgst. Sie verbleibt bei dir. Eine Betreuung im Sinne der gesetzlichen Aufsichtspflicht findet nicht statt.
(3) Die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Jungen Presse übernehmen keine Verantwortung für das Handeln der teilnehmenden Person. Sie stehen als Ansprechpersonen und Helfende zur Verfügung: Während der gesamten Veranstaltung gibt es ein erreichbares Team, eine Notfallnummer und feste Ansprechpersonen. Das ist Unterstützung, ausdrücklich keine Aufsicht.
(4) Die Veranstaltung setzt voraus, dass du eigenverantwortlich handelst, selbstständig am Programm teilnimmst und für deine eigene Sicherheit sorgst. Wenn du dir das nicht zutraust, sprich uns vor der Bewerbung an.
§ 6 Bewegungsfreiheit außerhalb des Programms
(1) Außerhalb der offiziellen Programmzeiten kannst du dich frei bewegen. Du darfst den Veranstaltungsort und die Unterkunft verlassen, zum Beispiel abends in Köln. In dieser Zeit sorgst du eigenverantwortlich für deine Sicherheit und nimmst Rücksicht auf andere.
(2) Für volljährige Teilnehmende gibt es keine Rückkehrzeit. Die Hausordnung der Unterkunft und die Nachtruhe gelten trotzdem.
(3) Für minderjährige Teilnehmende legt die erziehungsberechtigte Person in der Einverständniserklärung fest, ob und wie das Gelände in der Freizeit unbeaufsichtigt verlassen werden darf. Zur Wahl stehen: auch allein, nur in Gruppen ab drei Personen, oder gar nicht. Diese Festlegung gilt.
(4) Für minderjährige Teilnehmende gilt außerdem eine Rückkehrzeit: Sie müssen spätestens um 24:00 Uhr wieder in der Unterkunft sein.
(5) Weil keine Aufsicht geleistet wird (§ 5), können wir die Einhaltung der Absätze 3 und 4 nicht überwachen und nicht durchsetzen. Wir weisen zu Beginn der Veranstaltung deutlich darauf hin und sprechen Verstöße an. Wiederholte oder grobe Verstöße können nach § 10 zum Ausschluss führen.
§ 7 Teilnahme am Programm
(1) Mit der Zusage verpflichtest du dich, an den offiziellen Programmbestandteilen teilzunehmen: an den von dir gewählten Workshops und Exkursionen, an den Planspielen, an den gemeinsamen Auftakt- und Abschlussveranstaltungen und an den Punkten, die für alle vorgesehen sind.
(2) Das ist keine Formalie. Exkursionsplätze bei unseren Partnern sind begrenzt und namentlich gebucht, und die Planspiele funktionieren nur, wenn die Rollen besetzt bleiben. Wenn du einen Programmpunkt nicht wahrnehmen kannst, sag der Programmleitung vorher Bescheid, damit der Platz weitergegeben werden kann.
(3) Freizeit- und Abendangebote außerhalb des offiziellen Programms sind freiwillig.
(4) Eine vorzeitige Abreise oder das Fernbleiben von wesentlichen Teilen des Programms ohne wichtigen Grund kann die Ausfallgebühr nach § 8 auslösen und führt zum Verlust des Erstattungsanspruchs für die Fahrtkosten.
§ 8 Rücktritt und Ausfallgebühr
(1) Deine Zusage ist verbindlich.
(2) Bis vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn kannst du kostenfrei von deiner Anmeldung zurücktreten. Sag uns dafür in Textform Bescheid, per E-Mail an info@junge-presse.de.
(3) Danach stellen wir eine Ausfallgebühr in Rechnung, die den tatsächlichen Kosten deiner Teilnahme gerecht wird. Da die Teilnahme für dich kostenfrei ist, entspricht diese Gebühr keinem Teilnahmebeitrag, sondern den Kosten, die uns für deinen Platz tatsächlich entstanden sind und die wir nicht mehr stornieren können – insbesondere für Unterkunft und Verpflegung, für bereits gebuchte Fahrkarten und für namentlich gebuchte Exkursionsplätze. Diese Kosten können höher liegen, als du vermutest, weil wir zum Beispiel für ungenutzte, aber gebuchte Übernachtungen Stornogebühren zahlen müssen.
(4) Die Ausfallgebühr wird nach der Veranstaltung berechnet und beträgt mindestens 25 Euro.
(5) Sie entfällt bei einer Erkrankung, die du mit einem ärztlichen Attest nachweist, oder wenn du eine Ersatzperson stellst, die wir annehmen können.
(6) Wer sich erst innerhalb der letzten vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn anmeldet, kann nicht mehr zurücktreten. Die Ausfallgebühr nach Absatz 3 fällt in diesem Fall in jedem Fall an.
(7) Der Nachweis, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt dir vorbehalten.
Für Erziehungsberechtigte
(8) Bei minderjährigen Teilnehmenden richtet sich die Forderung an dich als Vertragspartnerin oder Vertragspartner (§ 3 Absatz 2), nicht an dein Kind.
§ 9 Programmablauf, Änderungen, Absage
(1) Der Programmablauf kann sich verschieben oder sich während der Veranstaltung verändern. Ein Anspruch auf die Teilnahme an gebuchten Veranstaltungspunkten besteht nicht. Der Bedarf aller Teilnehmenden ist bei jeder Veranstaltung unterschiedlich; das Programm muss sich diesem Bedarf unterordnen.
(2) Die Veranstalterin hat das Recht, jederzeit nach eigenem Ermessen Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung zu verändern – etwa konkrete Veranstaltungsorte, die Auswahl der Referierenden oder die Übernachtungsmöglichkeiten.
(3) Fällt die Veranstaltung aus oder wird sie aus Gründen abgesagt, die die Veranstalterin zu verschulden hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Ersatz sonstiger Kosten oder Schäden, die dir durch die Teilnahme, durch die Vorbereitung darauf oder im Rahmen der Veranstaltung entstanden sind.
(4) Bei einer Absage informieren wir dich unverzüglich.
§ 10 Verhalten, Hausordnung, Ausschluss
(1) Den Anweisungen der Programmleitung, der Referierenden und der verantwortlichen Personen der Jungen Presse ist Folge zu leisten, ebenso der Hausordnung der Unterkunft und der Partnerbetriebe.
(2) Waffen jeder Art sind verboten.
(3) Für Alkohol gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wer alt genug ist, darf in Maßen trinken. Maßgeblich ist, dass du am Programm teilnehmen kannst: ausgeruht, ansprechbar und in der Lage, dich und andere nicht zu gefährden. Im Programm und in den Programmräumen wird kein Alkohol ausgeschenkt.
(4) Drogen sind untersagt: Besitz, Konsum und Weitergabe. Das gilt unabhängig davon, ob der Stoff legal erhältlich ist – Cannabis und andere legale Rauschmittel sind ausdrücklich eingeschlossen. Für Alkohol und Tabak gilt Absatz 3. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss.
(5) Wir arbeiten diskriminierungsfrei und respektvoll zusammen. Sexualisierte Belästigung, Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werden nicht geduldet. Vor Ort gibt es benannte Vertrauenspersonen.
(6) Die eco media days sind eine Veranstaltung eines Jugendmedienverbands. Sie stehen auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sind der Presse- und Meinungsfreiheit verpflichtet. Wer erkennbar Positionen vertritt oder verbreitet, die diesen Grundsätzen zuwiderlaufen – insbesondere menschenfeindliche oder verfassungsfeindliche Haltungen oder die Ablehnung einer freien Presse -, vertritt nicht die Ziele des Vereins. Wir können solche Bewerbungen ablehnen und bei entsprechendem Verhalten von der weiteren Teilnahme ausschließen.
(7) Wir erwarten einen sorgsamen Umgang mit den Räumen, der Ausstattung und dem geliehenen Material. Aufnahmen von anderen Teilnehmenden machst und veröffentlichst du nur mit deren Einverständnis; für die Aufnahmen der Veranstaltung selbst gilt § 14.
(8) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen können wir dich von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten; die Ausfallgebühr nach § 8 kann erhoben werden.
Für Erziehungsberechtigte
(9) Schließen wir eine minderjährige Person aus, informieren wir dich unverzüglich. Die Rückreise organisierst und verantwortest du.
§ 11 Haftung
(1) Teilnehmende sind auf der Veranstaltung für ihr Handeln selbst verantwortlich.
(2) Die Veranstalterin haftet für keinerlei Schäden, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder der von ihr beauftragten Dritten verursacht wurden.
(3) Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter der Veranstalterin oder der von ihr beauftragten Dritten beruhen.
(4) Für die An- und Abreise, für Wege außerhalb des Programms und für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Für Wertsachen stehen in der Unterkunft Schließmöglichkeiten zur Verfügung.
(5) Für Schäden, die du an der Unterkunft, an den Partnerbetrieben oder an geliehenem Material verursachst, haftest du nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatz berechnen wir nach der Veranstaltung; er beträgt mindestens 25 Euro.
§ 12 Versicherung
(1) Die Junge Presse e.V. unterhält eine Vereins- und Veranstalterhaftpflichtversicherung. Sie deckt die Haftpflicht des Vereins ab. Sie ist keine Versicherung für dich.
(2) Ein eigener Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz für Teilnehmende besteht durch die Veranstalterin nicht. Insbesondere gibt es keine Unfallversicherung für Teilnehmende.
(3) Wir empfehlen dringend eine private Haftpflichtversicherung, bei Anreise aus dem Ausland zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung.
(4) Für Fahrten mit dem eigenen Auto besteht kein Versicherungsschutz durch die Veranstalterin. Dafür gilt allein deine eigene Kfz-Versicherung.
§ 13 Nutzungsrechte an den Beiträgen, die während der Veranstaltung entstehen
(1) Die eco media days sind kein Trockenkurs: Was du hier produzierst, soll wirklich erscheinen. Die Beiträge, die während der Veranstaltung entstehen, werden redaktionell aufbereitet und im ecomag, dem Jugendumweltmagazin der Jungen Presse, veröffentlicht – online, gegebenenfalls in einer Printausgabe und über die Kanäle der Jungen Presse und des ecomag.
(2) Damit das möglich ist, räumst du der Veranstalterin an den von dir im Rahmen der Veranstaltung erstellten Beiträgen – Texte, Fotos, Videos, Audiobeiträge, Grafiken, Layouts und andere Kreativarbeiten – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Es umfasst die Vervielfältigung, die Verbreitung, die öffentliche Zugänglichmachung, die übliche redaktionelle Bearbeitung, die Archivierung und die Nutzung in der Projektdokumentation und in Berichten an Fördergeber.
(3) Einfaches Nutzungsrecht heißt: Die Rechte bleiben bei dir. Du kannst deine Beiträge weiterhin selbst verwenden, anderswo anbieten und veröffentlichen. Wir bitten dich lediglich, uns bei einer Zweitveröffentlichung kurz Bescheid zu sagen und die eco media days als Entstehungskontext zu nennen.
(4) Deine Beiträge erscheinen mit deinem Namen, es sei denn, du wünschst ausdrücklich etwas anderes. Auf Wunsch veröffentlichen wir unter Kürzel oder Pseudonym.
(5) Die Weitergabe an Dritte zur Veröffentlichung erfolgt nur mit deiner gesonderten Zustimmung. Ausgenommen sind Kooperationspartner und Fördergeber im Rahmen der Projektdokumentation sowie Presseberichte über die Veranstaltung.
(6) Du sicherst zu, dass deine Beiträge frei von Rechten Dritter sind – dass du also fremdes Bild-, Musik- oder Textmaterial nur verwendest, wenn du dazu berechtigt bist, und dass abgebildete Personen einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Wir vermitteln dir im Programm, worauf dabei zu achten ist.
(7) Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht nicht. Über die Aufnahme in das ecomag entscheidet die Redaktion nach journalistischen Kriterien.
(8) Es gibt keine Berichterstattungspflicht. Du musst nach den eco media days keinen Beleg einreichen, und es fällt kein Entgelt an, wenn kein Beitrag von dir erscheint.
§ 14 Fotos und Videos von dir
(1) Bild- und Tonaufnahmen, auf denen du selbst zu sehen oder zu hören bist, sind nicht Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen. Dafür gibt es eine eigene, getrennt zu erteilende und jederzeit widerrufbare Einwilligung (Dokument „Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen“).
(2) Deine Teilnahme hängt nicht davon ab, ob du diese Einwilligung erteilst.
§ 15 Datenschutz
Wie wir deine Daten verarbeiten, welche Empfänger sie erhalten – insbesondere die Unterkunft für Belegung und Verpflegung -, wie lange wir sie speichern und welche Rechte du hast, steht im separaten Datenschutzhinweis zum Bewerbungsformular. Er ist dem Formular vorangestellt und Teil der vorvertraglichen Information nach Art. 13 DSGVO.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 23. August 2026