Bedingungen für die Mitarbeit im Team der eco media days 2026
Stand: 23. August 2026
Danke, dass du die eco media days mitträgst. Ohne euch gibt es das Ganze nicht. Damit klar ist, was wir voneinander erwarten dürfen, steht das Wichtigste hier auf einer Seite.
§ 1 Veranstalterin, Veranstaltung, Geltung
(1) Veranstalterin ist die Junge Presse e.V., Frankenstraße 185, 45134 Essen, eingetragen beim Amtsgericht Essen unter VR 4799, vertreten durch den Vorstand Florian Sandmann, Leonie Urbanczyk und Johannes Alexander Klug (nachfolgend „Junge Presse” oder „Veranstalterin”).
(2) Die Veranstaltung sind die eco media days 2026 vom 22. bis 25. Oktober 2026 in Köln. Sie dauert vier Tage, findet mit Übernachtung statt und besteht aus Workshops, Exkursionen, Planspielen, gemeinsamen Programmteilen und redaktioneller Arbeit.
(3) Diese Bedingungen gelten für alle Personen, die die eco media days als Teamende begleiten: Planungsteam, Programmleitung, Workshopbegleitung, Orga-Team sowie Social-Media- und Redaktionsteam vor Ort.
(4) Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen, soweit hier nichts Abweichendes steht. Wo diese Bedingungen auf einen Paragrafen verweisen, ist der dortige gemeint.
(5) Änderungen an diesen Bedingungen teilen wir dir in Textform mit. Änderungen, die deine berechtigten Interessen beeinträchtigen würden, gelten nur, wenn du ihnen zustimmst.
§ 2 Bewerbung und Auswahl
(1) Die Mitarbeit setzt eine Bewerbung über das Online-Formular voraus.
(2) Über die Aufnahme ins Team entscheidet die Veranstalterin. Ein Anspruch auf Mitarbeit besteht nicht. Die Entscheidung ist endgültig; der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.
(3) Mit dem Absenden des Formulars gibst du ein Angebot ab. Die Vereinbarung kommt erst mit unserer Zusage in Textform zustande.
(4) Für die Mitarbeit im Team musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es nicht.
(5) Bist du zum Veranstaltungszeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt, gilt § 3 der Teilnahmebedingungen entsprechend: Eine erziehungsberechtigte Person muss zustimmen und ist Vertragspartnerin.
§ 3 Ehrenamt, kein Arbeitsverhältnis
(1) Die Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich. Es wird kein Entgelt, keine Aufwandsentschädigung und keine Ehrenamtspauschale gezahlt, sofern nichts anderes ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
(2) Es entsteht kein Arbeits-, Dienst- oder Praktikumsverhältnis. Du bist nicht weisungsgebunden im arbeitsrechtlichen Sinne; die Abstimmung im Team läuft kollegial über die Projektleitung.
(3) Über deine Mitarbeit stellen wir dir auf Wunsch einen Ehrenamtsnachweis aus, der Umfang und Inhalt deiner Tätigkeit beschreibt.
§ 4 Leistungen
(1) Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen wir für Teamende in gleicher Weise wie für Teilnehmende. Es gilt § 4 der Teilnahmebedingungen einschließlich der dortigen Regelungen zu Buchung, Belegen und Fristen.
(2) Für Teamende, die für Auf- oder Abbau früher anreisen oder später abreisen, übernehmen wir die zusätzlichen Übernachtungen nach vorheriger Absprache.
(3) Auslagen, die du für das Projekt vorstreckst, etwa Material oder Verbrauchsgüter, erstatten wir nur nach vorheriger Freigabe durch die Projektleitung und gegen Beleg.
§ 5 Deine Rolle gegenüber den Teilnehmenden
(1) Auch für Teamende gilt: Es wird keine Aufsicht im Sinne des § 832 BGB geleistet, weder durch dich noch durch die Veranstalterin. Du übernimmst keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende, und du sollst auch keine übernehmen.
(2) Was du stattdessen bist: Ansprechperson. Von Teamenden erwarten wir,
- dass sie während ihrer Programmzeiten erreichbar und ansprechbar sind,
- dass sie in Notfällen die vereinbarte Meldekette einhalten (§ 6),
- dass sie erkennbare Gefährdungslagen nicht ignorieren, sondern die Projektleitung informieren,
- dass sie die Regeln aus § 6 der Teilnahmebedingungen kennen – die Festlegung der Erziehungsberechtigten zum Verlassen des Geländes und die Rückkehrzeit um 24:00 Uhr für Minderjährige -, bei Bedarf ansprechen und Verstöße an die Projektleitung melden.
(3) Vorbildfunktion: Teamende halten sich an das Jugendschutzgesetz und an § 10 der Teilnahmebedingungen. Während der Betreuung von Programmpunkten wird kein Alkohol konsumiert. An minderjährige Teilnehmende werden weder Alkohol noch Tabak weitergegeben.
(4) Nähe und Distanz: Zwischen Teamenden und Teilnehmenden besteht ein Rollengefälle. Romantische oder sexuelle Kontakte zu minderjährigen Teilnehmenden sind ausgeschlossen; zu volljährigen Teilnehmenden sind sie während der Veranstaltung nicht erwünscht. Grenzverletzungen sind unverzüglich der Projektleitung oder den benannten Vertrauenspersonen zu melden.
(5) Vertraulichkeit: Persönliche Informationen, die dir über Teilnehmende bekannt werden – Gesundheitsangaben, Notfallkontakte, Bewerbungstexte, Auswahlentscheidungen -, behandelst du vertraulich und verwendest sie ausschließlich für die Durchführung der Veranstaltung. Du gibst sie nicht an Dritte weiter und speicherst sie nicht auf privaten Geräten länger als nötig. Diese Pflicht gilt auch nach dem Ende der Veranstaltung fort. Vor Ort verpflichten wir dich zusätzlich schriftlich auf die Vertraulichkeit nach Art. 29 DSGVO.
(6) Erweitertes Führungszeugnis: Für einzelne Rollen mit regelmäßigem Kontakt zu minderjährigen Teilnehmenden können wir ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII verlangen. Ob das auf deine Rolle zutrifft, sagen wir dir rechtzeitig vor der Veranstaltung. Die Gebühr übernehmen wir; für ehrenamtliche Tätigkeit ist sie in der Regel ohnehin erlassen. Wir nehmen nur Einsicht und halten fest, dass und wann das Zeugnis vorgelegen hat – eine Kopie behalten wir nicht.
§ 6 Notfälle
(1) Zu Beginn der Veranstaltung bekommst du die Notfallnummer der Projektleitung, die Liste der Vertrauenspersonen und die Standorte der Erste-Hilfe-Ausstattung.
(2) Bei Unfällen, gesundheitlichen Notlagen, vermissten Personen oder Grenzverletzungen gilt: erst Hilfe holen, dann die Projektleitung informieren. Bei minderjährigen Teilnehmenden informiert die Projektleitung die erziehungsberechtigte Person.
(3) Teamende geben keine Medikamente an Teilnehmende ab.
§ 7 Verbindlichkeit, Absage
(1) Mit der Zusage verpflichtest du dich, die übernommenen Aufgaben und Zeitfenster wahrzunehmen und während der Veranstaltung anwesend zu sein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Wenn du absagen musst, sag früh Bescheid – bei Teamenden ist das noch wichtiger als bei Teilnehmenden, weil an deiner Rolle Programmpunkte hängen. Schreib uns an info@junge-presse.de.
(3) Bei kurzfristiger Absage oder unentschuldigtem Fernbleiben erheben wir keine Ausfallgebühr. Der Anspruch auf Erstattung entfällt jedoch, soweit die Fahrt nicht angetreten oder die Mitarbeit nicht erbracht wurde.
(4) Die Veranstalterin kann die Zusammenarbeit beenden, wenn Pflichten aus § 5 erheblich verletzt werden. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Erstattungen.
§ 8 Verhalten und Haltung
(1) Es gilt § 10 der Teilnahmebedingungen: Hausordnung, Waffenverbot, Alkohol im Rahmen der Gesetze und in Maßen, Verbot von Drogen unabhängig von ihrer Legalität, diskriminierungsfreier Umgang.
(2) Für Teamende gilt das in besonderem Maß, weil ihr die Veranstaltung nach außen vertretet und weil Teilnehmende sich an euch orientieren.
(3) Die eco media days sind eine Veranstaltung eines Jugendmedienverbands. Sie stehen auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sind der Presse- und Meinungsfreiheit verpflichtet. Wer erkennbar Positionen vertritt oder verbreitet, die diesen Grundsätzen zuwiderlaufen – insbesondere menschenfeindliche oder verfassungsfeindliche Haltungen oder die Ablehnung einer freien Presse -, vertritt nicht die Ziele des Vereins und kann nicht Teil des Teams sein.
§ 9 Nutzungsrechte, Bild- und Tonaufnahmen
(1) Für Beiträge, die du im Rahmen der Veranstaltung erstellst, gilt § 13 der Teilnahmebedingungen entsprechend: einfaches Nutzungsrecht für die Veranstalterin, die Rechte bleiben bei dir.
(2) Für Aufnahmen, auf denen du selbst zu sehen oder zu hören bist, gilt die eigene, getrennt zu erteilende und jederzeit widerrufbare Einwilligung in Foto-, Video- und Tonaufnahmen. Auch für Teamende ist sie freiwillig und keine Bedingung für die Mitarbeit.
(3) Wenn du selbst fotografierst oder filmst: Du beachtest die Liste der Personen, die keine Aufnahmen von sich wünschen, die dir die Projektleitung zur Verfügung stellt, und das Hausrecht in der Unterkunft und bei den Programmpartnern.
§ 10 Haftung und Versicherung
(1) Gegenüber Dritten gilt § 11 der Teilnahmebedingungen entsprechend.
(2) Für Schäden, die du in Ausübung deiner ehrenamtlichen Tätigkeit verursachst, haftest du gegenüber der Veranstalterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir wenden dafür die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung entsprechend an.
(3) Die Junge Presse e.V. unterhält eine Vereins- und Veranstalterhaftpflichtversicherung. Sie deckt die Haftpflicht des Vereins ab. Ein eigener Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherungsschutz für Teamende besteht durch die Veranstalterin nicht; insbesondere gibt es keine Unfallversicherung. Wir empfehlen dringend eine private Haftpflichtversicherung.
(4) Für Fahrten mit dem eigenen Auto besteht kein Versicherungsschutz durch die Veranstalterin. Dafür gilt allein deine eigene Kfz-Versicherung. Fahrten für das Projekt bedürfen der vorherigen Freigabe.
§ 11 Datenschutz und Schlussbestimmungen
(1) Für die Verarbeitung deiner Daten gilt der Datenschutzhinweis zur Bewerbung; er erfasst Teilnehmende und Teamende gleichermaßen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 23. August 2026